Matomo

Bestattungsvorsorge mit Meyer
Einfach alles geregelt wissen

Sie haben Ihr Leben selbst gestaltet – wir möchten Ihnen die Gelegenheit geben, auch Ihren Abschied selbst zu gestalten. Mit einer Bestattungs­vorsorge haben Sie die Möglich­keit, Ihre Wünsche für einen speziellen Beisetzungs­ort, ein besonderes Sarg- oder Urnen­modell oder sogar Details für Dekoration und Ablauf der Trauer­feier vertraglich fest­zuhalten.

Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglich­keiten, allerdings empfehlen wir, sich vorab immer auch mit den eigenen Angehörigen auszutauschen. Was viele nicht wissen, auch die Finanzierung der eigenen Bestattung kann zu Leb­zeiten geregelt werden. Wir zeigen Ihnen die Möglich­keiten einer Sterbegeld­versi­cherung oder eines zweck­gebun­denen Treuhand­kontos.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir uns aus­reichend Zeit für Sie nehmen. Tel.: 05767 259

Der Bestattungsvorsorge­vertrag
Wir halten Ihre Wünsche fest

Was Sie in Ihrer Bestattungs­­vorsorge festlegen, bleibt ganz Ihnen über­lassen. Sie können dabei bis ins kleinste Detail gehen oder ledig­lich die Rahmen­­bedingungen der Bestattung vorgeben und alles Weitere Ihren Ange­hörigen überlassen. Lesen Sie einige Beispiele für Dinge, die Sie vertrag­lich regeln können:

Angehörige notiert sich ihre Bestattungswünsche für den Bestattungsvorsorgevertrag mit dem Bestattungshaus Meyer in Warmsen
  • Art der Bestattung/Beisetzung
  • Friedhof, Grabart, Grabstein, Grabpflege
  • Ort und Art der Trauerfeier
  • Trauerrede durch einen Redner
  • Musik für die Trauerfeier
  • Sarg- oder Urnenmodell
  • Blumenschmuck
  • Layout und der Inhalt des Trauerdrucks
  • Gästeliste für die Kaffeetafel
  • Besondere individuelle Wünsche
  • Finanzielle Absicherung des Vorsorgevertrags

Hier geht es zum Online-Formular

☞ Gut zu wissen:

Kann ich meinen Bestattungs­vorsorge­vertrag nachträglich noch einmal ändern?

Sie selbst können Ihre Bestattungs­vorsorge jederzeit anpassen. Für uns als Bestatter und für Ihre Familie ist der jeweils aktuelle Bestattungs­vorsorge­vertrag bindend – auch wenn Ihre Ange­hörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Es ist also durchaus möglich, schon in jungen Jahren einen Vertrag zur Bestattungs­vorsorge abzuschließen. Ändert sich dann später Ihre familiäre Situation oder gibt es vielleicht neue Bestattungs­möglichkeiten, dann passen wir Ihren Vertrag gerne entsprechend an.